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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Seit dem 1. Juli 2021 ist es möglich, Überbrückungsleistungen zu beantragen. Diese sichern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Überbrückungsleistungen sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern. Wenn Sie arbeitslos sind und mit 60 Jahren oder älter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, können Sie gegebenenfalls Überbrückungsleistungen beantragen. Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter den Dokumenten.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Überbrückungsleistungen (PDF, 650.44 kB) | Download | 0 | Merkblatt Überbrückungsleistungen |
Flyer Überbrückungsleistungen (PDF, 138.13 kB) | Download | 1 | Flyer Überbrückungsleistungen |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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