Inhalt
Baurechtlicher Entscheid
Das Zustellbegehren für einen baurechtlichen Entscheid ist innert der Auflagefrist an das Bauamt der Gemeinde Stammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim einzureichen.
Für die Zustellung des Entscheids wird eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 052 744 55 17 | peter.steinauer@stammheim.ch |