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Hundekontrolle
Kennzeichnung / Registrierung
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden sowie der zugehörigen Verordnung. Alle Hunde müssen bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird von praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der AMICUS, Identitas AG, Bern.
Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen Sie einen Hund übernehmen, melden Sie sich zuerst bei der Einwohnerdienste um Ihre Personendaten zu erfassen.
Meldepflicht
Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde und bei der AMICUS, Identitas AG, Bern, an.
Innert der gleichen Frist sind der Wohnsitzgemeinde und der AMICUS, Identitas AG zu melden:
- Namens- oder Adressänderung des Hundehalters
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Hundegebühr
Die Gebühr beträgt Fr. 130.00 pro Hund.
Hundekurse
Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen sowie des Veterinäramts des Kantons Zürich.
Fundtiere
Gefundene Tiere sind der Meldestelle für Findeltiere, 8090 Zürich zu melden. Man kann dies mit dem Formular tätigen oder per Telefon 0848 848 244 die Fundmeldung registieren lassen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 052 744 55 11 | claudia.bjoernsen@stammheim.ch |