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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit tiefem Einkommen die Last der Krankenkassenprämien zu mildern. In der Regel bekommen jene die Antragsformulare automatisch zugestellt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation vermutlich eine Entlastung zugute haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb man den Antrag nicht automatisch erhalten hat. Nachhaken kann sich aber lohnen.
Anspruch jetzt prüfen! Mit dem Online-Rechner der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) können im Kanton Zürich wohnhafte Personen den Anspruch selber prüfen.
Auf der entsprechenden SVA-Webseite finden Sie sämtliche Informationen und den Antrag auf Prämienverbilligung.
Für die individuelle Prämienverbilligung gelten seit dem Jahr 2021 im Kanton Zürich neue Regelungen zur Anspruchsbeurteilung. Für die Gesuchsprüfung ist ausschliesslich die SVA Zürich zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Prämienverbilligung direkt an die SVA Zürich. Unter Tel. 044 448 53 75 erhalten Sie telefonische Auskünfte.
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