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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten aus der 1. Säule (AHV, IV, HE) und allfällige weitere Einkommen nicht, die minimalen Lebenskosten zu decken. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinde Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Die Höhe der monatlichen Leistungen wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Ermitteln Sie mit dem Online-Rechner unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Zusatzleistungen haben könnten. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.
Die Durchführungsstelle Zusatzleistungen zur AHV/IV wurde per 01.01.2024 an die SVA Zürich ausgelagert. Hier finden Sie alle nötigen Informationen und das Anmeldeformular.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste und Gesundheit | 052 744 55 13 | mirjam.leibinger@stammheim.ch |