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Sperrgut
Bei der Entsorgung von Sperrgut ist auf die maximalen Masse und die richtige Anzahl Abfallmarken zu achten. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Maximale Masse: 200 x 80 x 50 cm und das Gewicht darf nicht mehr als 30 kg betragen. Das Sperrgut kann so der normalen Kehrichtabfuhr ohne Voranmeldung abgegeben werden.
Beim Sperrgut kommt nicht mehr das Volumen zum Tragen, sondern es gilt ausschliesslich das Gewicht. Es wird nach folgenden Gewichtskategorien unterschieden:
bis 2.5 kg ½ Marke
bis 5.0 kg 1 Marke
bis 10.0 kg 2 Marken
bis 15.0 kg 3 Marken
usw. pro 5 Kilogramm eine Marke (max. 30 kg) / maximale Masse: 200 x 80 x 50 cm
Produkte
Bei Sofas ist es nicht immer einfach das Gewicht abzuschätzen. Sollte das Gewicht nicht festgestellt werden können, gilt: pro Sitzplatz = 2 Marken
Beim Sperrgut ist darauf zu achten, dass nicht brennbares Material (Altmetalle usw.) zuvor entfernt wird. Altmetalle gehören in die Separatsammlung. Sollte solches Material nicht entfernt worden sein, kann das Sperrgut nicht abgeführt werden.
Regelmässige Abfuhr
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