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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Stammheim für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege der Gemeinde Stammheim für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 wird wie unter Ziff. 3 ff. folgt angeordnet:
Die Wahl wird gemäss Art 6 und 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 16. Dezember 2024, 08.30 Uhr beim Gemeinderat Stammheim (wahlleitende Behörde), Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, eingereicht werden.
Der erste Wahlgang findet am 9. Februar 2025 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 18. Mai 2025 statt.
Bis zum 19. Februar 2025, 16.30 Uhr können für einen allfälligen zweiten Wahlgang beim Gemeinderat Stammheim (wahlleitende Behörde), Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
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Wahlanordnung Stammheim (PDF, 389.12 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung Stammheim |
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