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Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Mit Beschluss vom 11.11.2024 genehmigte der Gemeinderat Stammheim den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Stefanie Meile und Nikolaus Manser, beide patentierte Ingenieur-Geometerin bzw. patentierter Ingenieur-Geometer in der Ingesa AG, Andelfingen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Stammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Unterstammheim, 26.11.2024 Gemeinderat Stammheim