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Provisorischer Pass
Der provisorische Pass wird oft auch als Not-Pass bezeichnet. Er kann gemäss Ausweisverordnung (VAwG Art. 3) in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, ein gültiger Ausweis nicht behändigt und vorgelegt werden kann oder ein gültiger Ausweis den Anforderungen eines Ziellandes nicht genügt.
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder dem Notpassbüro am Flughafen zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:
-Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
-Personenstandsausweis
-Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
-Nachweis der elterlichen Sorge
-Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
-Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_Bezug_IDK_Pass_Jul20.pdf (PDF, 294.33 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Bezug_IDK_Pass_Jul20.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 052 744 55 11 | claudia.bjoernsen@stammheim.ch |